Menü Schließen

Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2 Gehaltes der Atmosphäre

Konzepte für die kommunale Reststoffverwertung von Grünschnitt und Klärschlamm

Ein inno­va­ti­ver Umgang mit Klär­schlamm und Grün­gut ermög­licht es Kom­mu­nen, Zweck­ver­bän­den und Unter­neh­men dro­hen­den Ent­sor­gungs­eng­päs­sen, Anfor­de­run­gen zur Phos­phor-Rück­ge­win­nung und stei­gen­den Kos­ten zu begeg­nen und gleich­zei­tig loka­len Kli­ma­schutz betrei­ben. Neben Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz ist das Schlie­ßen von Stoff­kreis­läu­fen und die Gewin­nung von rege­ne­ra­ti­ven Ener­gien eine öko­lo­gi­sche und öko­no­mi­sche Chan­ce für Kom­mu­nen und die kom­mu­na­le Politik.

Car­bon+ und Car­bon Ins­tead bie­ten Kon­zep­te und Ver­wer­tungs­stra­te­gien im Bereich der kom­mu­na­len Abfall­ent­sor­gung an. Mit einem star­ken Part­ner-Netz­werk wer­den ganz­heit­li­che Lösun­gen im Bereich der wirt­schaft­li­chen Rest­stoff­ver­wer­tung, sowie umfas­sen­de Stu­di­en aus dem Bereich der ange­wand­ten For­schung zur indi­vi­du­el­len Umset­zung erar­bei­tet und umgesetzt.

Nach­ste­hend wird so ein neu­ar­ti­ges Kon­zept zur Ver­wer­tung von Rest­stof­fen bei gleich­zei­ti­ger CO2 Fixie­rung vor­ge­stellt, dass die

  • pyro­ly­ti­sche Ver­wer­tun­gen von kom­mu­na­len Klär­schläm­men mit inte­grier­ter Phosphorrückgewinnung
  • pyro­ly­ti­sche Ver­wer­tun­gen von pflanz­li­chen (Rest-) Stof­fen aus Grüngutsammlungen
  • neu­ar­ti­ge Ver­wer­tun­gen der ent­ste­hen­den Kar­bo­ni­sa­te als wer­ti­gen Rohstoff

auf­zeigt.

Pyrolyse, eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Technologie

Bis­her wer­den Klär­schläm­me meist auf­wän­dig ent­sorgt oder in der Land­wirt­schaft boden­be­zo­gen genutzt. Eine lang­fris­tig bes­se­re Mög­lich­keit ist die Kar­bo­ni­sie­rung, ein ther­mi­scher Pro­zess bei dem der Klär­schlamm unter sau­er­stoff­ar­men Bedin­gun­gen erhitzt wird. Die orga­ni­sche Sub­stanz des Klär­schlamms wird hier­bei umge­wan­delt, und ohne CO2-Aus­stoß in Form eines Kar­bo­ni­sats fixiert und damit per­ma­nent gebun­den. Die im Pro­zess ent­ste­hen­den Öle und Gase kön­nen zur Wär­me- oder Strom­erzeu­gung genutzt wer­den. Bestehen­de Anla­gen bele­gen dies und stel­len eine umwelt­freund­li­che Art der Umwand­lung des Klär­schlamms in einen Wert­stoff mit nega­ti­vem CO2-Fuß­ab­druck dar. Zudem besteht die Mög­lich­kei­ten die gewon­nen Kar­bo­ni­sa­te als Sekun­där­roh­stoff in ver­schie­de­nen Sek­to­ren zu vermarkten.

Posi­ti­ve Effek­te, wel­che durch die Pyro­ly­se von Klär­schläm­men und die poten­zi­el­le Mit­ver­wer­tung von Grün­gut erzielt werden:

  • Ther­mi­sche und/oder elek­tri­sche Ener­gie­ge­win­nung aus dem Pyrolyseprozess
  • Umset­zung der Vor­ga­ben zur Phosphorrückgewinnung
  • Schaf­fung einer kom­mu­na­len C02-Sen­ke, in der der Koh­len­stoff auf Jahr­hun­der­te gebun­den wird
  • Mög­lich­keit zum Ver­kauf von C02-Sen­ken Zertifikaten
  • Kei­ne Abfall­stof­fe – Schaf­fung von Wert­stof­fen für den Ein­satz in unter­schied­lichs­te Anwen­dun­gen, z.B.
    • Inline­fer­ti­gung von akti­vier­ter Koh­le zum Ein­satz im Klär­werk für die 4. Klärstufe
    • Boden­ver­bes­se­rung in der Agrar­wirt­schaft, z.B. zur Wasserrückhaltung
    • Ent­wick­lung von neu­ar­ti­gen Düngemitteln
    • Schaf­fung von neu­ar­ti­gen Pflanz­bö­den für ari­de Klima-Gebiete
    • Gewinn von Wert­stof­fen für die Zuga­be in Bau- und Werk­stof­fen wie 
      • Ersatz- / Zuschlags­stof­fe in Zemen­ten oder Sanden
      • Funk­ti­ons­stof­fe z.B. zur Steue­rung des Wasserrückhaltevermögens
      • Farb­mit­tel, Schwarzpigmente
  • Wirt­schaft­li­ches Betrei­ben von kom­mu­na­len Klär­an­la­gen nach hohen Umweltstandards 
    • lang­fris­ti­ge Kos­ten­kon­trol­le durch eigen­stän­di­ge Verwertung
    • Stoff­li­che Ver­wer­tung der Kar­bo­ni­sa­te in unse­rem Netzwerk
    • Reduk­ti­on der Abfall­mas­sen­strö­me (Grün­gut und Klärschlämme)
    • Schutz vor dro­hen­den Entsorgungsengpässen
    • Sen­kung von Trans­port- und Handlingskosten
    • Sta­bi­li­sie­rung der Ent­sor­gungs­kos­ten durch Schaf­fung eines hoch­wer­ti­gen Sekundärrohstoffes.
Ein neuer Weg der Klärschlammverwertung

Eine lang­fris­tig preis­si­che­re Mög­lich­keit der Ver­wer­tung ist für Klär­an­la­gen nur dann gege­ben, wenn die Betrei­ber der Klär­an­la­ge selbst, durch eine „inter­ne“ Ver­wer­tungs­stra­te­gie die Mög­lich­keit haben, auf die Ver­wer­tung, und damit ver­bun­den auf die Preis­ge­stal­tung, Ein­fluss zu neh­men. Bereits heu­te fin­den sich immer mehr Kom­mu­nen, die ohne aktu­el­le Ver­pflich­tung ande­re Wege der Klär­schlamm­ver­wer­tung gehen und damit einen wert­vol­len Bei­trag zu Kli­ma­schutz und Kos­ten­sta­bi­li­tät leisten.

Fol­gen­de Zie­le müs­sen bei einer ganz­heit­li­chen Betrach­tung neu bewer­tet werden:

  1. Bei­trag zur Ein­hal­tung der regio­na­len Kli­ma­schutz­zie­le 2030/2050
  2. Lösung der Pro­ble­ma­tik der Klärschlammbeseitigung
  3. Sta­bi­li­sie­rung der Abwas­ser­ge­büh­ren für die Kommunen
  4. Dezen­tra­le Lösun­gen im Vor­zug zu zen­tra­len Lösungen
  5. Betrieb der Anla­gen durch die Kom­mu­nen selbst (im Gegen­satz zur Auftragsentsorgung)

Ele­men­ta­rer Kern­punkt der neu­en Klär­schlamm­ver­ord­nung in der Fas­sung von 2017 ist die Rück­ge­win­nungs­pflicht für Phos­phor und deren Rück­füh­rung in die Land- und Gar­ten­wirt­schaft. Eine Ver­wer­tung von Klär­schläm­men steht für ein res­sour­cen­scho­nen­des Han­deln, wel­ches im Anbe­tracht der End­lich­keit der Phos­phor­re­ser­ven zwin­gend erfor­der­lich ist.

Ab 2023 ist jede Kom­mu­ne dazu ver­pflich­tet, eine mög­li­che Phos­phor Rück­ge­win­nungs­stra­te­gie darzulegen.

Eine Lösung, die alle oben genann­ten Aspek­te ver­eint, ist die Kar­bo­ni­sie­rung und Wei­ter­ver­wen­dung der aus den Klär­schläm­men ent­stan­de­nen Wert­stof­fen. Neben dem fixier­ten CO2 ver­blei­ben in die­ser soge­nann­ten „Klär­schlamm-Koh­le“ (Kar­bo­ni­sat) nur noch die mine­ra­li­schen und metal­li­schen Antei­le des Aus­gangs­ma­te­ri­als. Toxi­sche orga­ni­sche Ver­bin­dun­gen, Mikro­plas­tik und Arz­nei­mit­tel­rück­stän­de wer­den durch den ther­mi­schen Pro­zess zer­stört. Der Pro­zess der Kar­bo­ni­sie­rung hat eine erheb­li­che Gewichts- und Volu­men­sre­duk­ti­on gegen­über dem ursprüng­li­chen Klär­schlamm zur Fol­ge. Wäh­rend des­sen ent­ste­hen zudem Pyro­ly­se­ga­se und –öle, die neben dem Betrieb des eigent­li­chen Pro­zes­ses zur Erzeu­gung elek­tri­scher und/oder ther­mi­scher Ener­gie, z.B. zur Vor-Trock­nung, ver­wen­det wer­den kann.

Durch die­se Art der Ver­wer­tung kön­nen kom­mu­nal nicht nur neue Wert­stof­fe für viel­fäl­ti­ge Anwen­dun­gen als Boden­ver­bes­se­rer, als Zuga­be in Bau­stof­fen u.v.m. gewon­nen wer­den. Es wird dar­über hin­aus lokal eine CO2 Sen­ke geschaf­fen. So haben Klär­an­la­gen jeder Grö­ße die Mög­lich­keit, einen Bei­trag zum „Kli­ma­schutz­plan 2030/2050“ zu leisten.

Ziel ist es somit nicht nur die Vor­ga­ben unter­schied­lichs­ter Ver­ord­nun­gen wie

  • Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz
  • Abfall­klär­schlammm­ver­or­dung
  • Phos­phor­re­cy­cling­ver­ord­nung
  • Dün­ge­ver­ord­nung
  • Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung
  • Dün­ge­ge­setz

ein­zu­hal­ten, son­dern die Inline-Pro­zes­se der Pyro­ly­se so zu steu­ern, dass die ent­ste­hen­den Kar­bo­ni­sa­te opti­miert und für ihre spä­te­ren Anwen­dun­gen und Ein­satz­ge­bie­te best­mög­li­che, ange­pass­te Eigen­schaf­ten aufweisen.

CARBON+ Verfahren® zur Klärschlamm- und Grüngutkarbonisierung

Das CARBON+ Ver­fah­ren® zur Kar­bo­ni­sie­rung von Klär­schläm­men unter Bei­mi­schung von Grün­gut, stellt hier­bei eine ganz­heit­li­che Lösung der aktu­el­len und zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen der kom­mu­na­len Klär­an­la­gen dar.

Es han­delt sich hier­bei um eine Ver­fah­rens-Kom­bi­na­ti­on aus der Kar­bo­ni­sie­rung eines Gemi­sches von Klär­schlamm und Grün­gut, und einer inte­grier­ten Abrei­che­rung der im Klär­schlamm vor­han­de­nen Phos­pha­te. Das Ver­fah­ren besteht aus den fol­gen­den Schrit­ten: Phos­phat­fäl­lung / Sedi­men­ta­ti­on und Sepa­ra­ti­on des Phos­phats / Trock­nung / Ver­mi­schung mit Grün­gut / Karbonisierung.

Eine Kom­bi­na­ti­on der Stoff­strö­me Grün­gut und Klär­schlamm ist ener­gie­ef­fi­zi­ent und för­dert die Sta­bi­li­tät der anfal­len­den End­pro­duk­te. Bei­de Stoff­strö­me sind in aus­rei­chen­den Men­gen vor­han­den und es man­gelt an einer wirt­schaft­li­chen Ver­wer­tung. Nicht zuletzt sind es die recht­li­chen Grund­la­gen in Zusam­men­hang mit der che­mi­schen Zusam­men­set­zung der Klär­schläm­me, die eine Ver­wer­tung die­ses Stoff­stroms vor immer neue Her­aus­for­de­run­gen stellt. In zuneh­men­den Kon­zen­tra­tio­nen sind in den Klär­schläm­men heut­zu­ta­ge Mikro­schad­stof­fe in Form von Arz­nei­mit­tel­rück­stän­den, Mikro­plas­tik und Nano­par­ti­keln und orga­ni­sche Schad­stof­fe nach­zu­wei­sen. Durch die Pyro­ly­se wer­den die meis­ten die­ser Nach­tei­le auf­ge­ho­ben und durch die Kom­bi­na­ti­on mit dem Grün­gut kön­nen die orga­ni­schen Schad­stof­fe zer­stört und die Kar­bo­ni­sa­te je nach Ver­wen­dungs­zweck maß­ge­schnei­dert ange­passt werden.

Unser Sys­tem erfüllt somit alle Anfor­de­run­gen einer zeit­ge­mä­ßen Ver­wer­tung gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Aktuelle Forschungen zur Verwertung der Karbonisate

Car­bon+ und Car­bon Ins­tead haben es sich zur Auf­ga­be gemacht, Mög­lich­kei­ten des Ein­sat­zes von Pflan­zen-/Klär­schlamm­koh­len zur Sen­kung des CO2 Gehal­tes der Atmo­sphä­re in der kom­mu­na­len Rest­stoff­ver­wer­tung von Grün­schnitt und Klär­schlamm unter Berück­sich­ti­gung der neu gefass­ten Klär­schlamm­ver­ord­nung anzu­bie­ten. Hier­bei sind die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz und die Schaf­fung einer CO2-Sen­ke unse­re Leit­li­ni­en. Ent­schei­dend ist es hier­bei, die Kar­bo­ni­sa­te im indus­tri­el­len Maß­stab in ver­schie­de­nen Anwen­dungs­be­rei­chen oder Stoff­kreis­läu­fen einzusetzen.

In eige­nen For­schungs­vor­ha­ben und gemein­sam mit nam­haf­ten For­schungs­ein­rich­tun­gen, wie dem Fraun­ho­fer IBP, dem Fraun­ho­fer Insti­tut UMSICHT, dem KIT u.v.m. wer­den somit unter­schied­lichs­te For­schun­gen durch­ge­führt. Hier­bei wer­den u.a. neue Metho­den zur Phos­phor­rück­ge­win­nung aus den Klär­schläm­men ent­wi­ckelt, die Wirk­wei­se von neu­en paten­tier­ten Dün­ge­mit­teln auf das Pflan­zen­wachs­tum unter­sucht, neu­ar­ti­ge Boden­struk­tu­ren für ari­de Gebie­te ent­wi­ckelt und beson­ders, die mas­sen­be­zo­ge­ne Ver­wer­tung der Klär­schlamm-Kar­bo­ni­sa­te in Bau­stof­fen vor­an­ge­trie­ben. Ziel hier­bei ist es, eine wirt­schaft­li­che und hoch­wer­ti­ge Ver­wer­tung sowie effi­zi­en­te Schlie­ßung loka­ler Stoff­kreis­läu­fe zu errei­chen. Mit dem auf­ge­bau­ten Know-How kön­nen dar­über hin­aus neue Stoff­strö­me als Koh­len­stoff­sen­ken erschlos­sen und als Ersatz für res­sour­cen­in­ten­siv her­ge­stell­te Mate­ria­li­en in der Indus­trie ver­wen­det werden.

Zusammenfassung: Dringlichkeit und zukünftige Herausforderungen

Mit der neu­en Klär­schlamm­ver­ord­nung (AbfKlärV, 2017) wer­den Kom­mu­nen mit einer Ein­woh­ner­zahl von >100.000 ab dem Jahr 2029 und Kom­mu­nen mit einer Ein­woh­ner­zahl von > 50.000 ab dem Jahr 2032 ver­pflich­tet, für die Ver­wer­tung der Klär­schläm­me neue Wege zu beschrei­ten. Klei­ne­re Kom­mu­nen sind (noch) nicht an die neu­en Rege­lun­gen der Klär­schlamm­ver­ord­nung gebun­den. Alle Kom­mu­nen sind jedoch dazu auf­ge­for­dert bis 2023 zu beschrei­ben, wel­che Maß­nah­men ergrif­fen wer­den sol­len, um Klär­schläm­me zukünf­tig mög­lichst kli­ma­ef­fi­zi­ent und dem Res­sour­cen­schutz­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ent­spre­chend zu verwerten.

Um den Zie­len eines nach­hal­ti­gen Umwelt- und Res­sour­cen­schut­zes gerecht zu wer­den, wur­den im Rah­men der neu­en Klär­schlamm­ver­ord­nung erst­mals umfas­sen­de Vor­ga­ben für eine Rück­ge­win­nung von Phos­phor ℗ aus der ther­mi­schen Ver­wer­tung auf­ge­nom­men. Die­se Ver­pflich­tung zur P- Rück­ge­win­nung ist zwin­gend vor­ge­schrie­ben für Klär­schläm­me, die in der Tro­cken­mas­se 20g P je Kilo­gramm und mehr enthalten.

Wäh­rend Kom­mu­nen mit mehr als 50.000 EW zur ther­mi­schen Ver­wer­tung der Klär­schläm­me mit anschlie­ßen­der Phos­phor Rück­ge­win­nung ver­pflich­tet sind, steht den klei­ne­ren Kom­mu­nen wei­ter­hin der Weg der Ver­wer­tung grund­sätz­lich offen. Die dau­er­haf­te Aus­nah­me von die­ser Rege­lung soll den Beson­der­hei­ten des länd­lich gepräg­ten Rau­mes ent­spre­chen. Es sind jedoch ver­schie­de­ne Ten­den­zen in der aktu­el­len Ver­wer­tungs­si­tua­ti­on zu beob­ach­ten, auf­grund derer gera­de in den klei­ne­ren Kom­mu­nen eine Ver­än­de­rung der Ver­wer­tungs­si­tua­ti­on durch­aus wün­schens­wert ist.

Da die Kraft­wer­ke und Mit­ver­bren­nungs­mög­lich­kei­ten, die die Klär­schläm­me bis­her als Sekun­där­brenn­stoff ein­ge­setzt haben, lang­fris­tig zurück­ge­fah­ren wer­den sol­len, ist die Zukunft die­ses Ver­wer­tungs­we­ges im Zuge der aktu­el­len Kli­ma­schutz­po­li­tik unsi­cher. Somit ist bei die­sen Ver­wer­tungs­mög­lich­kei­ten mit stei­gen­den Kos­ten durch Logis­tik und Annah­me­ge­büh­ren zu rechnen.

Der land­wirt­schaft­li­che Natur­raum ist geprägt durch Böden auf denen unter­schied­lichs­te Men­gen geern­tet wer­den kön­nen. Um gute Ern­te­er­trä­ge zu rea­li­sie­ren, ist eine regel­mä­ßi­ge Nach­dün­gung durch­zu­füh­ren. Die bis­her weit ver­brei­te­te Mög­lich­keit zur boden­be­zo­ge­nen Ver­wer­tung der Klär­schläm­me in der Land­wirt­schaft geht eben­falls zuneh­mend zurück. Gestie­ge­ne Anfor­de­run­gen durch gesetz­li­che Vor­ga­ben gemäß der neu­en Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung, dem neu­ge­fass­ten Dün­ge­ge­setz und der Cross Com­pli­ance, einem euro­päi­schen Regel­werk zur Land­wirt­schaft, erschwe­ren eine Aus­brin­gung auf land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flächen.

Dar­über hin­aus gelangt aus Gebie­ten mit einem hohen Vieh­be­stand, mehr und mehr Wirt­schafts­dün­ger in die Regio­nen, in denen leich­te und nähr­stoff­ar­me Böden vor­herr­schen. Da es sich hier­bei um einen als „Wirt­schafts­dün­ger“ ein­ge­stuf­ten Stoff han­delt, der nicht dem Abfall­recht zuzu­ord­nen ist, wird die­sen Stof­fen beim Ein­satz als Dün­ger der Vor­rang vor den Klär­schläm­men gege­ben. Dies führt zu einer Ver­knap­pung der Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät von Klär­schläm­men in der regio­na­len Landwirtschaft.

Ein wei­te­rer Aspekt, der die Klär­schlamm­ver­wer­tung in der Land­wirt­schaft zurück­drängt, liegt eben­falls in der Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung begrün­det. Der Zusatz von poly­me­ren Flo­ckungs­hilfs­mit­teln ist Stand der Tech­nik bei der mecha­ni­schen Ent­wäs­se­rung von Klär­schlamm. Das Aus­brin­gen von Klär­schläm­men, die mit die­sen syn­the­ti­schen Poly­me­ren ver­setzt sind, wird infol­ge der Novel­lie­rung der Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung ab 01.01.2019 eben­falls erschwert. Pro­duk­te, die syn­the­ti­sche Poly­me­re ent­hal­ten, die sich um weni­ger als 20 % in zwei Jah­ren abbau­en, dür­fen nur noch bis zu einer Mas­se (bezo­gen auf die ent­hal­te­nen Poly­me­re) von bis zu 45 kg je Hekt­ar inner­halb von drei Jah­ren auf der­sel­ben land­wirt­schaft­li­chen Flä­che aus­ge­bracht wer­den. Auch infol­ge des­sen, ist wei­ter­hin bei der Klär­schlamm­ver­wer­tung mit stei­gen­den Kos­ten und nach­las­sen­der Akzep­tanz in der Land­wirt­schaft zu rech­nen. Selbst in den länd­li­chen Regio­nen lie­gen die Kos­ten heu­te bereits über 100 Euro je Ton­ne Ori­gi­nal­sub­stanz – Ten­denz steigend.

Dar­über hin­aus liegt oft ein kom­mu­na­les Pro­blem der Abfall­be­sei­ti­gung in dem ste­tig anstei­gen­den Anfall an Strauch­schnitt, Rest­holz und Grün­gut. Hier­bei wer­den übli­cher­wei­se die erheb­li­chen Men­gen kom­pos­tiert oder zu Holz­pel­lets ver­ar­bei­tet. Die­ses Ver­fah­ren führt nicht nur zu Kos­ten und, bedingt durch die Über­pro­duk­tio­nen zu einem damit ein­her­ge­hen­den Preis­ver­fall, son­dern zur erheb­li­chen CO2 Emis­si­on aus den Fau­lungs­pro­zes­sen und der Verbrennung.


All die­sen Her­aus­for­de­run­gen gilt es nun zu begeg­nen. Wir hof­fen, dass die von uns zusam­men­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen für Sie hilf­reich und auf­schluss­reich sind. Wenn wir mit die­sem Über­blick Ihr Inter­es­se wecken konn­ten, oder wei­te­re Fra­gen bestehen, freu­en wir uns auf Ihren Anruf oder Mail unter den ange­ge­be­nen Kontaktdaten.